Das Handlungskonzept II – Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Auswirkungen auf die Familie knüpft an das Vorgängerkonzept aus dem Jahr 2018 an. Mehrere Massnahmen des Konzepts 2018 wurden umgesetzt und werden mit dem überarbeiteten Konzept weitergeführt, insbesondere in den folgenden Bereichen: Schutz von Kindern, die Partnerschaftsgewalt ausgesetzt sind, Betreuung und angeordnete Begleitung von gewaltausübenden Personen, Prävention bei Jugendlichen sowie koordiniertes Bedrohungsmanagement.
Es braucht ein neues Gesetz
Das neue Konzept verfeinert den Betreuungsablauf im Kanton, in dem es ihn in einigen Punkten verbessert. Überdies will es ein Fundament für einen nachhaltigen und sichtbaren gesellschaftlichen Wandel schaffen, in dem es künftigen Herausforderungen wie psychischer Gewalt, Gewalt nach Trennungen oder Erziehung zur Gleichstellung Rechnung trägt. Dazu ist auch ein entsprechendes Gesetz erforderlich, in dem diese kantonalen Massnahmen konsolidiert und langfristig verankert werden. Damit wird ein deutliches Signal ausgesendet, dass diese Gewalt nicht toleriert wird und der politische Wille besteht, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um dieses Phänomen entschieden zu bekämpfen.
Die Abteilung für Gewaltmedizin hat absolute Priorität
Im Interesse der Effizienz und insbesondere angesichts der wirtschaftlichen Lage des Staates Freiburg wurden 11 Massnahmen als prioritär erachtet. Die zusätzlichen Mittel von 7.68 Millionen Franken für den Zeitraum von 2025-2028 konzentrieren sich namentlich auf 5 Massnahmen, u.a. die Abteilung für Gewaltmedizin, die bereits im Konzept von 2018 als prioritär identifiziert worden war.
Erwähnenswert ist auch die Massnahme zur Einrichtung einer 24-Stunden-Hotline für Gewaltopfer, über die alle Schweizer Kantone verfügen müssen. Schliesslich müssen auch die Anlaufstellen für Gewaltopfer ausgebaut werden, um dem Anstieg der Übernachtungen von 1860 im Jahr 2017 auf 4174 im Jahr 2024 (ein Anstieg von 124 %) gerecht zu werden. Mit der Bereitstellung von Folgeunterkünften für die Opfer kann die Notunterkunft entlastet und der Schutz der Opfer über die im OHG vorgesehenen Schutzfristen hinaus gewährleistet werden.
37 von Fachleuten erarbeitete Massnahmen
Die im Handlungskonzept II vorgeschlagenen 37 Massnahmen wurden von den Mitgliedern der kantonalen Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen (KGP) erarbeitet.
Um die Politik zur Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen im Kanton Freiburg in ein Gesamtkonzept einzubetten, orientiert sich das neue Konzept an den Artikeln des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Es stützt sich zudem auf die Roadmap des Strategischen Dialogs des Bundesrats und ist Teil des Nationalen Aktionsplans 2022-2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, aus dem es einige Massnahmen übernimmt, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen.
Einige Zahlen
Obwohl die Hilfsangebote heute besser und effektiver sind, ist häusliche Gewalt nach wie vor weit verbreitet. Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hat die häusliche Gewalt in der Schweiz in den letzten zehn Jahren kontinuierlich zugenommen, mit einem Anstieg um 17 % zwischen 2017 und 2023 (Zunahme von 17 024 auf 19 918 Straftaten). Im Kanton Freiburg ist in Bezug auf die Entwicklung der häuslichen Gewalt der gleiche Trend wie auf nationaler Ebene zu beobachten. Die Straftaten sind von 768 im Jahr 2017 auf 974 im Jahr 2023 gestiegen, was einer Zunahme von 27 % entspricht. Im Jahr 2024 bearbeitete die Kantonspolizei 666 Fälle von häuslicher Gewalt, was etwa zwei Interventionen pro Tag und einer Zunahme von 15 % gegenüber 2023 entspricht.